Deutschland bietet internationalen Unternehmern zahlreiche Möglichkeiten, ihre Geschäftsideen umzusetzen und von einem stabilen wirtschaftlichen Umfeld zu profitieren. Eine Firmengründung in Deutschland eröffnet attraktive Chancen, erfordert jedoch die Einhaltung spezifischer rechtlicher und administrativer Anforderungen.
Von der Wahl der Rechtsform über Visa- und Aufenthaltsverfahren bis zur Entwicklung eines tragfähigen Businessplans – wir begleiten Sie bei jedem Schritt des Gründungsprozesses, damit Ihr Einstieg in den deutschen Markt erfolgreich gelingt.
Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende Beratung und Betreuung für die Gründung und Etablierung Ihres Unternehmens in Deutschland. Unsere Dienstleistungen umfassen:
Gerade für ausländische Unternehmer ist die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) eine beliebte Wahl, um auf dem deutschen Markt zu agieren.
Von der Wahl des Namens und der Rechtsform bis zur notariellen Beurkundung und Eintragung in das Handelsregister begleiten wir Sie durch alle rechtlichen Schritte zur Gründung.
Wir unterstützen Sie bei der Zusammenstellung aller Unterlagen zur Vorbereitung des Notartermins und bei der Eröffnung eines Geschäftskontos. Mit der Eintragung Ihres Unternehmens in das Handelsregister übergeben wir die Unterlagen an den Steuerberater, der dann die Steuernummer für Ihr Unternehmen beantragt und das Gewerbe anmeldet.
Für internationale Unternehmer, die Deutschland für Geschäftstreffen, Verhandlungen oder
geschäftliche Veranstaltungen besuchen möchten, ist ein Besuchs- oder Geschäftsvisum
erforderlich. Dieses Visum ermöglicht Ihnen den kurzfristigen Aufenthalt für bis zu 90 Tage
innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Das Geschäftsvisum richtet sich an Unternehmer,
Geschäftsführer und Mitarbeiter, die geschäftliche Kontakte knüpfen und Projekte vor Ort betreuen möchten.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Beantragung des passenden Visums, prüft die
erforderlichen Unterlagen und begleitet Sie durch den gesamten Antragsprozess, damit Ihr
geschäftlicher Aufenthalt reibungslos verläuft.
Ein nationales Visum bietet Geschäftsführern und Unternehmern die Möglichkeit, für länger als 90 Tage in Deutschland zu bleiben und ihre geschäftlichen Aktivitäten vor Ort zu leiten oder zu etablieren. Dieses Visum stellt die Grundlage für eine Aufenthaltserlaubnis dar, die für einen langfristigen Aufenthalt erforderlich ist. Es eignet sich besonders für Personen, die ein Unternehmen gründen oder leiten möchten und in dieser Funktion in Deutschland tätig sein wollen.
Der Antragsprozess umfasst die Einreichung eines detaillierten Geschäfts- oder
Tätigkeitsplans, Nachweise über finanzielle Mittel und gegebenenfalls eine
Qualifikationsprüfung, um sicherzustellen, dass die geplante Tätigkeit dem deutschen Wirtschaftsinteresse entspricht.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, die notwendigen Unterlagen zusammenzustellen und sich optimal auf die Antragsstellung vorzubereiten bis hin zur Visaerteilung – für einen erfolgreichen Start in Deutschland.
Unsere Kanzlei bietet spezialisierte Beratung für Unternehmer und Geschäftsführer, die die
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis oder eine Niederlassungserlaubnis in Deutschland
anstreben.
Für die Verlängerung einer bestehenden Aufenthaltserlaubnis prüfen wir die individuellen
Voraussetzungen und begleiten Sie Schritt für Schritt durch den Antragsprozess.
Für Unternehmer und Geschäftsführer, die bereits seit mehreren Jahren in Deutschland tätig
sind, bieten wir umfassende Beratung zur Niederlassungserlaubnis, die Ihnen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht und damit mehr Planungssicherheit ermöglicht.
Unsere Dienstleistungen umfassen die rechtliche Prüfung und Vorbereitung aller Unterlagen, die Abstimmung mit den Behörden und eine enge Begleitung während des gesamten Prozesses.
Verlassen Sie sich auf unsere Expertise, um Ihren beruflichen Erfolg in Deutschland rechtlich
abzusichern.
Unsere Kanzlei bietet umfassende Unterstützung für Freiberufler, die in Deutschland arbeiten und leben möchten. Wir beraten Sie bei der Beantragung des Freiberufler Visums und der erforderlichen Aufenthaltserlaubnis, die es Ihnen ermöglicht, Ihre beruflichen Tätigkeiten in Deutschland auszuüben.
Der Prozess umfasst die Prüfung der erforderlichen Unterlagen, wie zum Beispiel Nachweise über Ihre Qualifikationen, ein detailliertes Geschäftskonzept und finanzielle Mittel, die für Ihren Lebensunterhalt notwendig sind.
Wir begleiten Sie Schritt für Schritt, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt sind und Ihr Antrag erfolgreich eingereicht wird. Vertrauen Sie auf unsere Expertise im Migrationsrecht, um Ihre freiberuflichen Ziele in Deutschland zu realisieren.
Rechtssichere Verträge für Geschäftsführer und Mitarbeiter sind für die Unternehmensstruktur aber auch für das Visa- und Aufenthaltsverfahren entscheidend. Wir erstellen und prüfen maßgeschneiderte Verträge nach den deutschen Rechtsvorgaben, sowohl für Ihre Geschäftsführer als auch für Ihre Mitarbeiter.
Ein professioneller Businessplan ist oft Voraussetzung für Bankgespräche, Investitionen, Visa und Aufenthaltstitel. Wir unterstützen Sie bei der Ausarbeitung eines Plans, der Ihre Vision und Strategie optimal präsentiert.
Sind Sie an einer unserer Leistungen interessiert oder haben Sie eine konkrete Rechtsfrage? Kontaktieren Sie uns gerne für eine individuelle Beratung. Wir stehen Ihnen für maßgeschneiderte Lösungen mit unserer Kompetenz und Erfahrung zur Seite.
Tel: +49 69 905 509 63
Email: info@migrationsrecht.law
Oeder Weg 52-54
60318 Frankfurt
Wichtiger Hinweis: Die Korrespondenz per E-Mail stellt keine automatische Mandatserteilung und Mandatsannahme dar und erstreckt sich nicht auf fristgebundene Rechtsangelegenheiten!
Nein, viele unserer Mandanten leben im Ausland. Deshalb haben wir von Anfang an bereits unsere Dienstleistungen auch Online, per Telefon oder Video angeboten.
Sprechen Sie uns an und wir versuchen, Ihnen in dringenden Angelegenheiten zu helfen. Um fristwahrend Rechtsmittel für Sie einzulegen, melden wir uns zeitnah.
Bitte beachten Sie jedoch: Die Kontaktaufnahme über diese Website und auch direkt per Mail, stellt keine Beauftragung oder Bevollmächtigung dar und erstreckt sich nicht auf fristgebundene Rechtsangelegenheiten.
Die Beratungsgebühren berechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bei einer Erteilung des Mandates erfolgt in der Regel die Vergütung nach gesonderter Vergütungsvereinbarung. Dabei kann die Beratungsgebühr angerechnet werden.
Bei Dauermandaten können Beraterverträge vereinbart werden.
Wichtiger Hinweis: Die Korrespondenz per E-Mail stellt keine automatische Mandatserteilung und Mandatsannahme dar und erstreckt sich nicht auf fristgebundene Rechtsangelegenheiten!
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