Ihre Rechtsanwaltskanzlei und Fachanwaltskanzlei für Migrationsrecht, Aufenthaltsrecht, Fachkräfteeinwanderung, Visum, Anerkennung und Unternehmensgründung.
Meral Law ist als Fachanwaltskanzlei auf das Migrationsrecht spezialisiert. Unser Schwerpunkt ist in den Bereichen der Arbeits- und Fachkräftemigration, dem Aufenthaltsrecht, der Unternehmensgründung sowie dem Anerkennungsverfahren ausländischer Abschlüsse.
Seit 2013 bieten wir für unsere Mandanten umfassende Beratung sowie die Vertretung gegenüber allen beteiligten deutschen Behörden im gesamten Bundesgebiet und im Ausland an. Mit unserer langjährigen Erfahrung und Expertise stehen wir weltweit sowohl für Privatpersonen als auch für Arbeitgeber und Unternehmer zur Verfügung.
Wir bieten unsere Beratung und gesamte Dienstleistung auf Deutsch, Türkisch oder Englisch an. Dies ist sowohl in unseren Kanzleiräumen im Oeder Weg, aber auch online, per Video oder telefonisch möglich.
Zudem haben wir seit vielen Jahren Kooperationspartner in mehreren Städten in der Türkei, mit denen wir länderübergreifend vor allem zu den Themen Scheidung, Erbrecht, Immobilien, Vollstreckung von Forderungen, Schadenersatz nach Verkehrsunfällen sowie Schadenersatz und Schmerzensgeld nach ärztlichem Behandlungsfehler zusammenarbeiten.
Meral Law steht Ihnen durch langjährige Fachkenntnis und Erfahrung mit professioneller und zuverlässiger Beratung kompetent zur Seite.
Nehmen Sie für ein persönlichen Gespräch Kontakt zu uns auf!
Zudem haben wir seit vielen Jahren Kooperationspartner in mehreren Städten in der Türkei, mit denen wir länderübergreifend vor allem zu den Themen Scheidung, Erbrecht, Immobilien, Vollstreckung von Forderungen, Schadenersatz nach Verkehrsunfällen sowie Schadenersatz und Schmerzensgeld nach ärztlichem Behandlungsfehler zusammenarbeiten.
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Rechtsanwältin Hatice Meral studierte nach dem Abitur am Markgräfler Gymnasium im baden-württembergischen Müllheim/Baden Rechtswissenschaften an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt. Ihr Referendariat absolvierte sie am Landgericht Frankfurt am Main.
Anschließend arbeitete sie zwei Jahre in der Türkei. In Izmir war sie in der Kanzlei Caner & Simsek Hukuk Bürosu sowie dem österreichischen Honorarkonsul als Juristin und vereidigte Dolmetscherin tätig.
Im Jahr 2013 erhielt sie ihre Zulassung als Anwältin und gründete ihre Kanzlei in Frankfurt am Main. Seither ist sie als selbständige Rechtsanwältin in Frankfurt am Main tätig und hat die Fachanwaltslehrgänge in den Rechtsgebieten Migrationsrecht und Verwaltungsrecht erfolgreich absolviert. Als Fachanwältin für Migrationsrecht hat sie sich ausschließlich auf das Migrationsrecht und einen Teilbereich des Verwaltungsrechts spezialisiert.
Ihre Beratungsschwerpunkte sind:
Im Zusammenhang mit Visaverfahren berät und vertritt sie auch in den Bereichen:
Sie ist Mitglied im Deutschen Anwaltsverein, Arbeitskreis Migrationsrecht und im Frankfurter Anwaltsverein.
Zudem ist sie seit vielen Jahren in verschiedenen Vereinen ehrenamtlich tätig. Sie ist Gründungsmitglied des Türkischen Elternbundes in Hessen TEB Hessen e.V. und war dort von der Gründung bis 2021 als Vorstandsvorsitzende aktiv tätig. Seit 2023 ist sie stellvertretende Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Hessen TG Hessen e.V.
Zudem hält sie Vorträge zu aktuellen Themen und Fragen aus dem Migrationsrecht, insbesondere zu den Themen Assoziierungsabkommen EWG / Türkei (Ankara Antlasmasi), der Fachkräfteeinwanderung und dem Staatsangehörigkeitsgesetz.
Rechtsanwältin Hatice Meral studierte nach dem Abitur am Markgräfler Gymnasium im baden-württembergischen Müllheim/Baden Rechtswissenschaften an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt. Ihr Referendariat absolvierte sie am Landgericht Frankfurt am Main.
Anschließend arbeitete sie zwei Jahre in der Türkei. In Izmir war sie in der Kanzlei Caner & Simsek Hukuk Bürosu sowie dem österreichischen Honorarkonsul als Juristin und vereidigte Dolmetscherin tätig.
Im Jahr 2013 erhielt sie ihre Zulassung als Anwältin und gründete ihre Kanzlei in Frankfurt am Main. Seither ist sie als selbständige Rechtsanwältin in Frankfurt am Main tätig und hat die Fachanwaltslehrgänge in den Rechtsgebieten Migrationsrecht und Verwaltungsrecht erfolgreich absolviert. Als Fachanwältin für Migrationsrecht hat sie sich ausschließlich auf das Migrationsrecht und einen Teilbereich des Verwaltungsrechts spezialisiert.
Ihre Beratungsschwerpunkte sind:
Im Zusammenhang mit Visaverfahren berät und vertritt sie auch in den Bereichen:
Sie ist Mitglied im Deutschen Anwaltsverein, Arbeitskreis Migrationsrecht und im Frankfurter Anwaltsverein.
Zudem ist sie seit vielen Jahren in verschiedenen Vereinen ehrenamtlich tätig. Sie ist Gründungsmitglied des Türkischen Elternbundes in Hessen TEB Hessen e.V. und war dort von der Gründung bis 2021 als Vorstandsvorsitzende aktiv tätig. Seit 2023 ist sie stellvertretende Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Hessen TG Hessen e.V.
Zudem hält sie Vorträge zu aktuellen Themen und Fragen aus dem Migrationsrecht, insbesondere zu den Themen Assoziierungsabkommen EWG / Türkei (Ankara Antlasmasi), der Fachkräfteeinwanderung und dem Staatsangehörigkeitsgesetz.
Nein, viele unserer Mandanten leben im Ausland. Deshalb haben wir von Anfang an bereits unsere Dienstleistungen auch Online, per Telefon oder Video angeboten.
Sprechen Sie uns an und wir versuchen, Ihnen in dringenden Angelegenheiten zu helfen. Um fristwahrend Rechtsmittel für Sie einzulegen, melden wir uns zeitnah.
Bitte beachten Sie jedoch: Die Kontaktaufnahme über diese Website und auch direkt per Mail, stellt keine Beauftragung oder Bevollmächtigung dar und erstreckt sich nicht auf fristgebundene Rechtsangelegenheiten.
Die Beratungsgebühren berechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bei einer Erteilung des Mandates erfolgt in der Regel die Vergütung nach gesonderter Vergütungsvereinbarung. Dabei kann die Beratungsgebühr angerechnet werden.
Bei Dauermandaten können Beraterverträge vereinbart werden.
Wichtiger Hinweis: Die Korrespondenz per E-Mail stellt keine automatische Mandatserteilung und Mandatsannahme dar und erstreckt sich nicht auf fristgebundene Rechtsangelegenheiten!
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